Dauer und Kosten

 

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist eine diagnostische Abklärung und eine anschließende Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.

 

Ablauf und Dauer der Therapie

Die Verhaltenstherapie kann sowohl in Einzel- als auch Gruppensitzungen stattfinden, wobei sich die Kombination beider Formen als besonders wirkungsvoll erwiesen hat.

 

  • Die Therapie beginnt mit einer probatorischen Phase, in der wir gemeinsam klären, ob eine Verhaltenstherapie für Sie geeignet ist und welche Ziele wir verfolgen.
  • Nach der Probatorik wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die Krankenkasse bewilligt in der Regel eine bestimmte Anzahl an Sitzungen.
  • Eine Kurzzeittherapie umfasst zunächst 12 Sitzungen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf insgesamt 24 Sitzungen.
  • Eine Langzeittherapie kann bis zu 60 Sitzungen umfassen, abhängig von der individuellen Problematik und dem Therapieverlauf.
  • Die Therapie kann folgende Sitzungsformate beinhalten:
    • Gruppentherapie (Dauer: 100 Minuten)
    • Einzeltherapie (Dauer: 50 Minuten)
  • Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: 

Gesetzlich Versicherte benötigen keine Überweisung, sondern können direkt einen Termin vereinbaren.

Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung, sodass für Sie keine direkten Kosten entstehen.

 

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